Verkaufsbedingungen für die Basare der Grundschulen sowie der Ladies Night
Wenn Sie am Basar als Käufer teilnehmen, erklären Sie sich mit folgenden Verkaufsbedingungen einverstanden
- Es ist nicht möglich, Kinderwägen in den Verkaufsraum mitzunehmen.
- Während des Verkaufs am Samstag sind Rucksäcke und Handtaschen in der Aula verboten. Einkaufstaschen sind in Ordnung und gewünscht.
- Bei Verdacht auf einen Diebstahl führen wir Taschenkontrollen durch. Liegt ein Diebstahl vor, verständigen wir die Polizei.
- Wechselgeld bitte sofort nachzählen, spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
- Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit und Funktion der Ware. Sie können zusammen mit einem Basarhelfer die Ware vor Kauf kontrollieren. Der Umtausch und/oder Reklamationen sind ausgeschlossen.
- Wir verpflichten uns zu sorgfältiger Arbeit und größtmöglicher Aufmerksamkeit. Sollte es dennoch passieren, dass nicht einwandfreie Artikel in den Verkauf gelangen, so übernehmen wir hierfür keine Gewährleistung. Vom Käufer können, bis auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und die Verletzung von Leben und Gesundheit, keine Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden.
- Diese Verkaufsbedingungen werden am Basartag im Verkaufsraum sichtbar angebracht und auf Verlangen gerne ausgehändigt.
- Veranstalter des Basars sind die Elternbeiräte Neubiberg und Unterbiberg.
Wenn Sie am Basar als Verkäufer teilnehmen, erklären Sie sich mit folgenden Verkaufsbedingungen einverstanden
- Der Verkauf erfolgt jeweils auf eigenen Namen und Rechnung der einzelnen Verkäufer.
- Die in Kommission gegebenen Artikel sind in einer Artikelliste mit Beschreibung und Preis beim Veranstalter abzugeben. 20 % des Verkaufserlöses pro Artikelliste, auf Wunsch des Verkäufers auch mehr, werden von uns einbehalten und werden an ein soziales Projekt / soziale Einrichtung gespendet. Die Auszahlung der Verkaufserlöse erfolgt in bar. Auszahlungsbeträge an Verkäufer werden auf 10 Cent kaufmännisch gerundet.
- Am Basartag Samstag sind in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr die Kassen zur Auszahlung des Erlöses sowie zur Rückgabe nicht verkaufter Ware geöffnet. Im Fall einer späteren Abholung wird eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro vom Verkäufer einbehalten.
- Wir übernehmen keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung der in Kommission gegebenen Ware. Reklamationen werden nicht anerkannt. Vom Verkäufer können, bis auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und die Verletzung von Leben und Gesundheit, keine Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden.
- Die in Kommission gegebene Ware muss, soweit nicht anderweitig klar gekennzeichnet, komplett, einwandfrei, vollständig und funktionstüchtig sein.
- Wir behalten uns vor, für den Basar ungeeignete Artikel (insbesondere: nicht frisch gewaschen, unsauber oder defekt) nicht anzunehmen.
- Ebenso behalten wir uns vor untauglich etikettierte Artikel (z.B. mit (Sicherheits-)nadeln, Heftklammern oder Etikettier Pistolen angebrachte Etiketten) sowie unzureichend etikettierte Artikel (z.B. nicht verstärkte, nicht abreißfest angebrachte, unvollständige oder unleserliche Etiketten, siehe Formulare / Etiketten) von Ihnen nachetikettieren zu lassen. Für den Fall, dass die Beanstandungen nicht zu unserer Zufriedenheit behoben werden, nehmen wir diese Artikel nicht an.
- Schlecht leserliche Artikellisten oder Abweichungen zwischen Artikellisten und Etiketten können zu Fehlern führen. Wir behalten uns daher vor im Zweifel unleserliche Artikellisten zurückzuweisen und die betroffenen Artikel nicht anzunehmen.
- Diese Verkaufsbedingungen werden am Basartag im Verkaufsraum sichtbar angebracht und auf Verlangen gerne ausgehändigt.
- Veranstalter des Basars sind die Elternbeiräte Neubiberg und Unterbiberg.